WIR ENTSORGEN IHRE ALTEN REIFEN
Alle Unternehmen und Personen, welche sich mit Reifenhandel, -montage und -entsorgung beschäftigen, sind aufgerufen worden, ihren Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung der Altreifen zu leisten. Von den jährlich in der Schweiz anfallenden 50'000 Tonnen Altreifen landen heute über 10'000 Tonnen in wilden Deponien. Diesen unhaltbaren Zustand gilt es zukünftig gemeinsam zu verbessern.
Ziel/Absicht:
- Das Verursacherprinzip muss auch für Altreifen angewendet werden.
- Die Altreifen dürfen nur noch gegen eine Gebühr entsorgt werden.
- Diese Gebühr muss gegenüber dem Kunden beim Kauf von Neureifen deklariert werden.
- Sie dient dazu, die Altreifenentsorgung im gesetzlichen Rahmen sicherzustellen.
- Sie dient dazu, die Altreifenentsorgung im gesetzlichen Rahmen sicherzustellen.
- Die Altreifenentsorger müssen ihre Warenflüsse gegenüber dem Gesetzgeber nachweisen können.
- Nach heutigem Wissensstand muss der Konsument für die umweltgerechte Entsorgung der Altreifen folgende Gebühren entrichten.
- Altreifen werden als anderer kontrollpflichtiger Abfall definiert
- Entsorgungsfirmen brauchen eine Betriebsbewilligung vom Standortkanton
- Entsorgungsfirmen haben eine Meldepflicht über angenommene und weitergeleitete Altreifen
- Exporte von Altreifen müssen vom BUWAL bewilligt werden
- Der Export von Altreifen wird nur bewilligt, wenn die Verwertung auf umweltgerechte Art erfolgt.